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   VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03   

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https://dejure.org/2005,67420
VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03 (https://dejure.org/2005,67420)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.09.2005 - 31 A 389.03 (https://dejure.org/2005,67420)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. September 2005 - 31 A 389.03 (https://dejure.org/2005,67420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Vermögensrecht; Eingreifen des Wiederaufgreifensgrundes des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 22.08.2003 - 22 A 70.98
    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (28297 Bd. I und II, 54028, 33610, 168668, 744/104652, W-77/03) sowie die Gerichtsakten VG 31 A 32.95 und VG 22 A 70.98 haben dem Gericht vorgelegen und sind - soweit erforderlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden.
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Die Jahresfrist beginnt regelmäßig erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens zu laufen, da dieses der Herstellung der Entscheidungsreife dient ( BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, ZOV 2002, 42).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Diese wird grundsätzlich ebenfalls nicht unter § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG - als "Änderung der Rechtslage" - subsumiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1993, - 9 B 241/92 - NVwZ-RR 1994, 119 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Hierzu gehört in erster Linie auch die Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts; denn diese Rechtswidrigkeit ist nach § 48 Abs. 1 VwVfG die notwendige Voraussetzung für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1/84 -, BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Das Wiederaufgreifen setzt voraus, dass es sich um Änderungen handeln muss, die die tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten als solche erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115).
  • VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03
    Nach § 51 VwVfG , der auch im Vermögensrecht anwendbar ist ( § 31 Abs. 7 VermG , vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Juli 1999 - VG 29 A 159.95 -, NVwZ 2000, 1075), hat die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat (Nr. 1) oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (Nr. 2).
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